ANTONI MAKARO RECHTSANWALT

Seine Magisterarbeit zum Thema „Bulla Summis desiderantes affectibus Innocentego VIII als Quelle des Strafrechts” hat er mit der Note ‚sehr gut’ an der Breslauer Universität- Fakultät für Recht und Verwaltung verteidigt.
Sine berufliche Tätigkeit hat er 1997 in einem der größten in Polen Inkassounternehmen begonnen.
In den Jahren 1999- 2008 arbeitete er in einer Rechtsbeistandskanzlei und seit 2008 ist er in der Anwaltskanzlei „RHETOR” tätig.
In den Jahren 2010-2013 absolvierte er sein Staatsanwaltschaftsreferendariat in der Staatsanwaltschaft in Wrocław und wurde 2013 von der Anwaltsbezirkskammer auf die Anwälteliste eingetragen.
Seit 2013 ist er Anwalt in der Rechtsanwaltskanzlei "Rhetor" Śliwiński & Jasiński Partnerschaftsgesellschaft.